Berufsunfähigkeitsversicherung
Kann man seinen Beruf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben und wird berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. Da die staatlichen Leistungen im Bereich der Berufsunfähigkeit sehr gering ausfallen, betrachten Finanzexperten die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt.
Da verwundert es, dass die meisten Menschen das Risiko, berufsunfähig zu werden, immer noch unterschätzen. Gerade junge Menschen, die noch in der Ausbildung oder im Studium stehen, beschäftigen sich nach Angaben von Verbraucherschützern und Finanzexperten viel zu selten mit dem möglichen Verlust des angestrebten und erträumten Berufs. Dabei wird etwa jeder dritte Arbeiter vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Private Vorsorge ist also unerlässlich. Informieren Sie sich hier!
Über die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt der Versicherte eine monatliche Rente, sofern die Berufsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall entstanden und ärztlich nachgewiesen ist.
Darüber hinaus beteiligen sich manche Versicherer auch an Rehabilitationsmaßnahmen oder helfen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Vor Abschluss an die Zukunft denken
Möchten Sie die Rentenzahlungen später eventuell erhöhen, um sie gestiegenen Lebenshaltungskosten oder einer veränderten familiären Situation anzupassen, sollten Sie dies im Vertrag ausdrücklich vereinbaren.
Grundsätzlich sollte jeder Berufstätige sein Risiko der Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall zusätzlich absichern. Das gilt insbesondere für alle Berufsanfänger ob selbständig oder angestellt, da der gesetzliche Mindestanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erst nach 5 Jahren Wartezeit greift. Bis dahin besteht kein Versicherungsschutz. Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen bestehen auch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist daher zwingend notwendig. Allerdings greift hier der Versicherungsschutz in der Regel erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, bzw. die Ausbildung oder das Studium muss bereits zu 2/3 absolviert sein.
Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder dritte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!
Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1960 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufsunfähigkeit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.
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Seit dem 01. Januar gilt das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen. 2009 = mehr Geld
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wie sie sein sollte!