Rente mit 67 - was sind die Folgen für Sie persönlich?
Im März 2007 beschloss der Bundesrat die so genannte „Rente mit 67". Da es zu diesem Thema immer noch viele Unsicherheiten gibt, möchten wir Sie hier mit den wichtigsten Fakten zur Rente 67 versorgen:
Betroffen davon sind nicht, wie man vielleicht annehmen könnte, alle Arbeitnehmer, die demnächst in den Ruhestand gehen, sondern erst die, die ab dem Jahre 2012 in Rente gehen.
Ab diesem Zeitpunkt wird begonnen das Renteneintrittsalter von heute noch 65 Jahren schrittweise bis ins Jahr 2029 auf 67 Jahre anzuheben. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Dieser Beitragssatz soll langfristig die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten.
Aber wie wirkt sich die Rente mit 67 nun praktisch für Sie aus?
Für alle Arbeitnehmer, die im Jahre 1947 geboren sind, erhöht sich das Renteneintrittsalter um 1 Monat, d.h. sie erhalten ihre erste Rente erst in dem Monat der dem 65. Geburtstag plus einem Monat folgt. Für alle 1948 geborenen verschiebt sich der Renteneintritt dann auf 65 Jahre und 2 Monate. So geht es monatsweise weiter bis zu den Geburtenjahrgängen ab 1959. Ab diesen Jahrgängen erfolgt die Anhebung dann in 2 Monatsschritten, so dass letztendlich alle ab Jahrgang 1964 geborenen Versicherten dann erst ab dem 67. Lebensjahr ihre gesetzliche Rente erhalten.
Von dieser neuen Regelsaltersgrenze gibt es jedoch einige Ausnahmen: Wer besonders langjährig versichert ist, d.h. wer 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann aus Beschäftigungsverhältnissen, Selbstständigkeit, Pflege oder Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, der kann auch nach 2012 wie bisher mit Erreichen des 65. Lebensjahr in Rente gehen. Der Eintritt in den Vorruhestand wäre in diesem Fall auch mit 63 Jahren möglich, würde aber dann einen Rentenabschlag von 14,4 Prozent verbunden sein. Damit will die Bundesregierung besonderen Härtefällen vorbeugen.
Um Ihnen einen Überblick über die Rente mit 67 zu geben, hier einmal eine tabellarische Übersicht:
Jahrgang | Alter bei Renteneintritt |
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
nach 1964 | 67 Jahre |
Sie sehen also, dass es aufgrund der Rente mit 67 immer mehr Sinn macht, sich über eine zusätzliche private Absicherung Gedanken zu machen. Hierbei beraten wir Sie gerne.
News
Seit dem 01. Januar gilt das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen. 2009 = mehr Geld
- unabhängige Finanzberatung,
wie sie sein sollte!